Zurück zum BlogSteuern & Regulierung · 7. Juni 2026 · 6 Min. Lesezeit

Die Pseudo-Eindheffing auf fossile Pkw: Was bedeutet das für die Autovermietungsbranche?

Ab 2027 zahlen Arbeitgeber 12 % Pseudo-Eindheffing auf den Listenpreis jedes fossilen Pkw, den sie Mitarbeitern zur Verfügung stellen. Auch Mietwagen fallen darunter. Was bedeutet das für Vermietungsunternehmen und ihre Geschäftskunden?

Kurz gesagt

Ab 2027 zahlen Arbeitgeber 12 % Pseudo-Eindheffing auf den Listenpreis jedes fossilen Pkw, den sie Mitarbeitern zur Verfügung stellen. Auch Mietwagen fallen darunter. Was bedeutet das für Vermietungsunternehmen und ihre Geschäftskunden?

Die niederländische Autovermietungsbranche steht am Vorabend einer einschneidenden steuerlichen Veränderung. Ab dem 1. Januar 2027 tritt die Pseudo-Eindheffing (eine niederländische Pauschalabgabe für Arbeitgeber) auf fossile Pkw in Kraft — eine neue Arbeitgeberabgabe, die den Markt für geschäftliche Mobilität strukturell verändern wird. Vermietungsunternehmen tun gut daran, dies nicht als buchhalterisches Detail für ihre Kunden abzutun. Es handelt sich um eine Regelung, die die Nachfrage nach bestimmten Fahrzeugkategorien, Vertragsformen und die Flottenzusammensetzung grundlegend beeinflusst.

Was genau ist die Pseudo-Eindheffing?

Die Pseudo-Eindheffing ist Teil des niederländischen Steuerplans 2026 (Belastingplan 2026), den die Zweite Kammer im November 2025 verabschiedet hat. Der Kern ist einfach, die Folgen sind jedoch groß: Arbeitgeber, die einem Mitarbeiter einen fossilen oder hybriden Pkw (Kategorie M1) zur Verfügung stellen — auch zur privaten Nutzung —, zahlen darauf künftig 12 % des Listenpreises dieses Fahrzeugs, pro Jahr.

Diese Abgabe zahlt der Arbeitgeber selbst. Er darf sie nicht an den Mitarbeiter weiterbelasten. Bei einem Fahrzeug mit einem Listenpreis von €50.000 bedeutet das €6.000 zusätzliche Steuern pro Jahr, zusätzlich zu den bestehenden steuerlichen Belastungen. Für ein Unternehmen mit zwanzig fossilen Firmenwagen summiert sich das schnell auf eine zusätzliche Belastung von €120.000 — pro Jahr.

Elektrofahrzeuge sind vollständig befreit. Das ist kein Zufall: Die Maßnahme ist ausdrücklich als steuerlicher Anstoß in Richtung emissionsfreies Fahren gedacht.

Wer ist betroffen?

Die Abgabe gilt für jeden Arbeitgeber, der einem Mitarbeiter einen fossilen Pkw zur Verfügung stellt, auch wenn dieses Fahrzeug nur vorübergehend eingesetzt wird. Und genau das ist der Punkt, der die Autovermietungsbranche so hart trifft: Auch ein Mietwagen, den ein Arbeitgeber für seinen Mitarbeiter organisiert, gilt als Zurverfügungstellung. Die Dauer des Mietvertrags — ob eine Woche, ein Monat oder ein Jahr — spielt dabei grundsätzlich keine Rolle.

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gelten steuerlich als private Nutzung. Das bedeutet, dass praktisch jeder fossile Pkw, der über den Arbeitgeber verfügbar ist, unter die Abgabe fällt. Ein Monteur, der mit einem gemieteten fossilen Fahrzeug zu Kunden fährt und abends damit auch zu Hause ankommt? Abgabe. Ein Vertriebsmitarbeiter, der einen Mietwagen nutzt, während sein Leasingfahrzeug in der Werkstatt steht? Abgabe.

Die Übergangsregelung: kurz durchatmen, aber nicht zu lange

Für Fahrzeuge, die bereits vor dem 1. Januar 2027 Mitarbeitern zur Verfügung gestellt wurden, gilt eine Übergangsregelung. Diese Fahrzeuge fallen erst ab dem 17. September 2030 unter die Pseudo-Eindheffing. Das bietet bestehenden Verträgen und Flotten einen gewissen Schutz, doch die Frist rückt näher und der Spielraum zum Nachsteuern ist begrenzt.

Neue Zurverfügungstellungen ab dem 1. Januar 2027 — darunter neue Mietverträge für fossile Fahrzeuge — fallen sofort unter die Abgabe. Es gibt keinerlei Spielraum für einen Aufschub. Arbeitgeber, die nach diesem Datum einen fossilen Mietwagen für einen Mitarbeiter organisieren, lösen die Abgabe unmittelbar aus.

Der Schlag für Ersatzfahrzeuge

Nirgends ist die Auswirkung so akut wie bei Ersatzfahrzeugen. Denken Sie an die Situation, in der ein Mitarbeiter sein Fahrzeug wegen eines Schadens oder einer Wartung nicht nutzen kann und der Arbeitgeber vorübergehend ein Ersatzfahrzeug über ein Vermietungsunternehmen organisiert. Im klassischen Fall: ein Arbeitstag, ein fossiler Mittelklassewagen, fertig.

Unter der neuen Regelung löst auch diese kurzfristige Zurverfügungstellung die 12-%-Abgabe aus. BOVAG — der niederländische Branchenverband der Automobilwirtschaft — hat dazu einen Brandbrief an die Zweite Kammer geschickt, mitunterzeichnet von zwanzig weiteren Arbeitgeberverbänden. Die Botschaft: Die Regelung ist in ihrer jetzigen Form nicht umsetzbar und trifft Sektoren wie Unfallinstandsetzung, Autovermietung und Fahrschulen in unverhältnismäßiger Weise.

Die Zweite Kammer hat inzwischen einen Antrag eingebracht, um vor dem 1. Juni 2026 Klarheit über Anpassungen zu erhalten. Die Regierung sucht nach Lösungen, doch zum Zeitpunkt des Schreibens ist das Gesetz unverändert ab 2027 in Kraft.

Was bedeutet das konkret für gewerbliche Mieter?

Nehmen wir ein KMU mit fünf Mitarbeitern, die jeweils einen fossilen Mietwagen über einen flexiblen Monatsvertrag nutzen. Durchschnittlicher Listenpreis: €45.000. Jährliche Pseudo-Eindheffing pro Fahrzeug: €5.400. Insgesamt für fünf Fahrzeuge: €27.000 zusätzlich pro Jahr — allein durch die neue Abgabe, zusätzlich zum Mietpreis.

Für viele Unternehmen ist das ein Wendepunkt. Sie fangen an zu rechnen. Und diese Rechnung führt zu Fragen, die Autovermieter direkt betreffen: Können Sie elektrische Alternativen liefern? Wie sieht es mit dem administrativen Nachweis aus? Ist eine kürzere Mietdauer günstiger, wenn wir die Abgabe einrechnen?

Die Branche unter Druck — und die Chance, die darin liegt

Für traditionelle Autovermieter mit einem fossil-lastigen Fuhrpark ist das eine schlechte Nachricht. B2B-Kunden werden kritischer bei Fahrzeugtyp, Vertragsdauer und dem damit verbundenen administrativen Nachweis. Das setzt die Margen unter Druck.

Aber es gibt auch eine andere Seite. Vermieter, die jetzt in einen elektrischen Fuhrpark investieren, positionieren sich als Lösung für genau dieses Problem. Ein Arbeitgeber, der sich für einen elektrischen Mietwagen entscheidet, muss keine Pseudo-Eindheffing zahlen. Diese Ersparnis verkauft sich von selbst.

Vermieter, die schnell umschalten können — mit einem modernen E-Fahrzeug-Angebot, transparenter Preisgestaltung und klarer Kommunikation über die steuerlichen Folgen — werden zum bevorzugten Anbieter für Arbeitgeber, die ihre Mobilitätskosten im Griff behalten wollen.

Was können Sie als Vermietungsunternehmen tun?

Die Flottenzusammensetzung zu überdenken ist der dringlichste Schritt. Unternehmen, die jetzt fossile Fahrzeuge durch elektrische Alternativen ersetzen, bauen ein steuerlich attraktiveres Angebot für ihre Geschäftskunden auf. Das erfordert Investitionen, aber der Nachfragedruck aus dem Markt wird diese Richtung verstärken.

Kommunizieren Sie aktiv mit bestehenden Geschäftskunden über die Folgen der Pseudo-Eindheffing. Versenden Sie einen Newsletter, bieten Sie ein Gespräch an oder veröffentlichen Sie ein klares Erklärdokument. Kunden, die das verstehen, wissen auch, warum sie für Elektro bei Ihnen richtig sind.

Sorgen Sie für transparente Rechnungsdetails. Wenn ein Arbeitgeber einen Mietwagen abnimmt, benötigt er diese Informationen für seine Lohnbuchhaltung: welches Fahrzeug, welcher Zeitraum, welcher Listenpreis. Vermietungsunternehmen, die diese Daten strukturiert liefern, senken den Verwaltungsaufwand für ihre Kunden — und bauen Loyalität auf.

Verwaltung und Reporting: der stille Engpass

Die Pseudo-Eindheffing schafft eine neue Verwaltungspflicht für Arbeitgeber: pro fossilem Fahrzeug festzuhalten, wer es genutzt hat, in welchem Zeitraum und wie hoch der Listenpreis ist. Das erfordert eine genaue Erfassung, auch bei gemieteten Fahrzeugen.

Für Vermietungsunternehmen ist das eine Chance, über ihre Systeme und Berichte einen Mehrwert zu bieten. Vermietungsplattformen, die pro Fahrt oder pro Vertrag die erforderlichen Daten strukturiert liefern können — Fahrzeugtyp, Listenpreis, Zeitraum der Zurverfügungstellung —, machen es ihren Geschäftskunden nachweislich leichter.

Fazit: Die fossile Flotte kostet bald mehr, als Sie denken

Die Pseudo-Eindheffing auf fossile Pkw ist keine vage zukünftige Bedrohung. Es ist ein Gesetz, das ab 2027 in Kraft tritt, mit konkreten finanziellen Folgen für jeden Arbeitgeber, der seinen Mitarbeitern einen fossilen Pkw — auch über Vermietung — anbietet.

Für die Autovermietungsbranche ist die Botschaft zweigeteilt: Wer stillsteht, verliert Geschäftskunden an Vermieter mit einem grünen Angebot. Wer jetzt handelt — durch Elektrifizierung, transparente Kommunikation und die Entlastung der Kunden vom Verwaltungsaufwand —, steht bald auf der richtigen Seite des Marktes.

Die Übergangsregelung verschafft bestehenden Situationen bis 2030 etwas Luft. Doch neue Verträge ab 2027 fallen sofort unter die Abgabe. Die Uhr tickt.

Möchten Sie mehr erfahren?

Vereinbaren Sie ein Gespräch zu Ihren Wachstumszielen und was sich in Ihrer Organisation ändern muss.